Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?

Brandschutzhelfer müssen immer anwesend sein (ASR A 2.2)

Schichtbetrieb oder Abwesenheit (Ferien, Krankheit, Personalwechsel, etc.)

müssen berücksichtigt werden, damit sich immer eine ausreichende Anzahl

an Brandschutzhelfern in der Praxis oder im Betrieb, Unternehmen, Schule, Verwaltung etc. befinden.

Durchschnittlich entstehen bei Großbränden Kosten von vier bis fünf Millionen Euro. 40 Prozent der Unternehmen führt ein Brand in die Insolvenz. Dabei fordert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ von jedem gewerblich tätigen Unternehmen – gleich welcher Größe oder Branche – die Ausbildung von Brandschutzhelfern in „ausreichender“ Zahl.
Vom Kiosk bis zum DAX-Unternehmen sind alle gewerblich tätigen Unternehmen dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer in „ausreichender Zahl“ zu bestellen und ausbilden zu lassen. "Ausreichend" im Falle des Einmann-Kiosks ist der Betreiber in Personalunion und bei einem DAX-30-Unternehmen eine der Unternehmensgröße und der Gefährdung entsprechende Anzahl. Dazu verpflichten die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1 u. DGUV Information 205-023), die den Brandschutz in Betrieben regeln und die ASR A 2.2.

Fünf-Prozent-Regel
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich immer und zu jeder Zeit Brandschutzhelfer im Betrieb befinden müssen. Daher ist in der Regel eine deutlich höhere Anzahl notwendig.  

Fazit:

Die Fünf-Prozent-Regel ist trügerisch. Es können deutlich mehr als fünf  Prozent der Belegschaft als Brandschutzhelfer notwendig sein, da von anwesenden Brandschutzhelfern ausgegangen wird.

 Wer darf ausbilden?

Gemäß DGUV 205 - 023 

- Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium Fachrichtung " Brandschutz "                    
- Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz
- Mitglieder der Feuerwehr (Mindestens Gruppenführer)  

Gemeinsam mit uns schaffen Sie die gesetzlich wie betrieblich notwendigen Grundlagen für einen sicheren Umgang mit dem Thema Brandschutz.